Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Sportfreunde Graes 1952 e.V.
Das allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzkonzept soll dazu dienen, die notwendigen Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßnahmen aufgrund der Corona- Epidemie für den Gesamtverein umzusetzen.
Aktuell sind alle Sportarten (Out- und Indoor) erlaubt, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zudem ist der nicht kontaktfreie Sport in einer Gruppengröße bis maximal 30 Personen erlaubt im Freien. Das Vereinsheim ist unter Einhaltung der Hygienebedingungen wieder komplett geöffnet. Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen:
1. Eine Teilnahme am Sportangebot des SF Graes 1952 e.V. ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportstätte fernbleiben.
• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.
2. Distanzregeln einhalten. Ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.
• Mindestabstände gelten für Personen außerhalb des eigenen Haushalts. bspw. Paartanz ist für Personen aus dem gleichen Haushalt gestattet.
• Körperkontakte auf das Minimum reduzieren, Sport und Bewegung soll kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln in der Gruppe wird komplett verzichtet.
• Auf der Sportanlage dürfen sich maximal 330 Personen befinden. 30 Akteure dürfen in einem Wettkampspiel Kontakt haben. Das bedeutet für den Fußball, dass bei 22 Spielern auf dem Platz insgesamt 8 weitere Akteure eingewechselt werden dürfen. Weitere mögliche Ergänzungsspieler müssen am Spielfeldrand den geltenden Mindestabstand einhalten und sich gegebenenfalls hinter der Bande bzw. auf der Tribüne aufhalten.
• Fahrgemeinschaften nur mit Mund-Nasenschutzbedeckung gestattet. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training verzichtet werden.
• bei Indoor-Sportaktivitäten wird ein Abstand von 2 bis 4 Metern empfohlen.
• Auch beim Kommen und Gehen sind die Abstandsregeln einzuhalten.
3. Hygieneregeln einhalten. Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren.
• Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden oder – im Idealfall – die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten vermieden werden
• Waschgelegenheit, Seife und Handdesinfektionsmittel bereitstellen, um Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten (nur für das Training an der Sportstätte möglich)
• Das Betreten der WC –Anlage nur einzeln gestattet
• Alle Mülleimer müssen regelmäßig geleert werden. Desinfizieren der Sportgeräte nach jeder Trainingseinheit durch die trainierende Person
4. Umkleiden und Duschen Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen ist unter Einhaltung der aktuell geltenden Mindestabstände und Hygienevorschriften gestattet.
• In Sportkleidung möglichst zum Training gehen.
• Nutzung von Duschen und Gemeinschaftsräumen unter Einhaltung des Mindestabstandes und der allgemeinen Hygienevorschriften.
• Zugänge zu Waschmöglichkeiten für Hände mit Seife (s.o.) sicherstellen und dort allgemeine Hygieneregeln aufhängen.
5. Das Betreten und Verlassen der Sportstätte erfolgt auf direktem Weg.
• Sportler kommen möglichst passend zum Beginn
• Sportler und Eltern mit ihren Kindern verlassen nach Beendigung umgehend die Sportstätte.
• Jegliches Treffen und Austausch vorher und im Nachgang sind bei Nichtbeachtung der Abstandsregeln untersagt.
• Der gemeinsame Verzehr von Speisen und Getränken unter den Mannschaften verschiedener Vereine ist untersagt.
• Auch beim Kommen und Gehen sind die Abstandsregeln einzuhalten.
6. Trainingsgruppen verkleinern Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Infektion ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
• Feste Trainingsgruppen bilden, grundsätzlich so klein wie möglich. Es werden nicht mehr als 10 Personen pro Gruppe empfohlen.
• Der nicht kontaktfreie Sport ist bei einer Gruppe von maximal 10 Personen erlaubt (ab. 15. Juni bis max. 30 Personen).
7. Risiken in allen Bereichen minimieren Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.
• Eine Übungsleitung im Kinderturnen betreut keine weiteren Übungsgruppen für Risikogruppen, z.B. Sport mit Älteren.
8. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die Trainer/Übungsleiter zu führen und an die Sparten bzw. an die Jugendleitung zur Ablage zu hinterlegen. (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN -Name, Telefon)
• Die Sparten können entscheiden, ob sie sich die Kenntnisnahme der Hygiene- und Verhaltensregeln per Unterschrift von den Sportlern bzw. den Erziehungsberechtigten bestätigen lassen.
9. Hygiene-Beauftragten Analog zur Datenschutz-Beauftragten hat der Vorstand Johannes Plate zum Hygiene-Beauftragten benannt. Dieser ist zuständig für:
• die Einhaltung aller behördlichen Auflagen,
•die entsprechende Umsetzung für den Verein
• die Beantwortung/Bearbeitung„Corona“ betreffenden Themen.
• die Begleitung und Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen
• die Information der Spartenleitungen zu Abstands- und Hygienemaßnahmen
• die Genehmigung der Sparten-Hygienemaßnahmen der einzelnen Sportarten zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes (als Nachweis für das Gesundheitsamt).
• Sicherstellung der notwendigen Desinfektionsmittel
• Medieneinsatz zum Thema Corona (Plakate, Aushänge)
• Sofern notwendig, die Mitglieder auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
• Der Hygiene-Beauftragte muss nicht ständig an den Sportstätten sein, ist aber durchgehend ansprech- und erreichbar.
• Kontaktdaten: Johannes Plate, tel. 02561/3964, mob. 0160-94543072, mail. 025613964@t-online.de Stand: 28.08..2020 Allgemeines Hygienekonzept .